Betriebliche Gesundheitsförderung => => => Neuer Freibetrag für Arbeitgeberleistungen

 

Wenn Arbeitgeber ihren Mitarbeitern "etwas Gutes tun" wollen, hält das Finanzamt gleich die Hand auf und will die Leistungen als geldwerten Vorteil versteuert haben.

Doch seit 2008 bleiben Arbeitgeberleistungen zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes und der betrieblichen Gesundheitsförderung bis zu 500 EURO pro Mitarbeiter und Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei (§ 3 Nr. 34 EStG).

Rückenleiden sind heute mit die häufigste Krankheitsursache.

Wer den ganzen Tag am Computer sitzt oder an der Maschine arbeitet, weiß davon ein Lied zu singen bzw. sein Leid zu klagen. Darüber hinaus führen Leistungsdruck, Zeitmangel, Stress und Bewegungsmangel zu orthopädischen Erkrankungen und zu internistischen und psychischen Reaktionen des Körpers.

Viele Arbeitgeber versuchen deshalb seit Jahren, Gesundheitsprävention für ihre Mitarbeiter attraktiv zu gestalten und so die Ausfallzeiten zu verringern. Sie bieten ihren Mitarbeitern beispielsweise die Möglichkeit, an Präventionsprogrammen, wie Nordic Walking, Pilates, Yoga, Autogenes Training und Progressive Muskelentspannung teilzunehmen und übernehmen dafür die Kosten.

Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne in Sachen Prävention für Ihre Firma. Telefon-Nummer: 0981-96110